Unterrichtszeiten
Pause
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Entschuldigungen
Ein ärztliches Attest ist bei Krankheit nicht zwingend vorzulegen.
In begründeten Einzelfällen behält sich die Schule vor, gemäß BaySchO §20 (2) ein ärztliches Zeugnis zu verlangen.
Unterrichtsbefreiungen zum Zwecke des Urlaubs sind nicht möglich.